FAQ
häufig gestellte Fragen
Was macht Logopädie?
Logopädie unterstützt Kinder und Erwachsene, die Schwierigkeiten beim Sprechen, Verstehen, Schlucken oder mit der Stimme haben. Grundlage jeder Behandlung ist eine genaue Diagnostik. Darauf aufbauend kommen bewährte Methoden und individuelle Therapieansätze zum Einsatz. Bei der Kindertherapie steht das spielerische, kindgerechte Lernen im Vordergrund. Die Erwachsenentherapie bietet eine altersgerechte Begleitung, die persönliche Ziele und den Alltag berücksichtigt.
Wie erhalte ich eine logopädische Behandlung?
Logopädie ist ein anerkanntes Heilmittel. Bei Sprach-, Sprech-, Schluck- oder Stimmstörungen kann die Behandlung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet werden. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie oder Ihr Kind Unterstützung benötigen, sprechen Sie bitte zuerst Ihre Arztpraxis an.
Woher bekomme ich die Verordnung für die Logopädie?
Eine Verordnung für die logopädische Therapie erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, wenn eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung festgestellt wird. Auch wenn nur ein Verdacht besteht, können Ärzte bereits eine Verordnung ausstellen, um gemeinsam zu klären, ob Therapiebedarf besteht. Dazu zählen Fachrichtungen wie Kinderärzte, Zahnärzte und Kieferorthopäden, HNO-Ärzte und Pädaudiologen, Neurologen sowie Hausärzte.
Was muss man zum ersten Termin mitbringen?
Für den Beginn der Therapie benötigen wir eine gültige Heilmittelverordnung. Diese darf bei Ihrem ersten Termin nicht älter als 28 Tage sein. Falls bereits Befunde oder Berichte von Ärzt:innen oder anderen Therapeut:innen vorliegen, können Sie diese gerne zur Verfügung stellen. Wir freuen uns, wenn wir dadurch ein noch umfassenderes Bild erhalten.
Welche Kosten entstehen für die logopädische Behandlung?
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten in voller Höhe.
Erwachsene ab 18 Jahren leisten in der Regel einen Eigenanteil von 10%, sofern keine Befreiung von der Zuzahlung besteht. Wenn Sie zuzahlungsbefreit sind, bringen Sie bitte die entsprechende Karte Ihrer Krankenkasse zum ersten Termin mit. Der Eigenanteil wird nach Abschluss der Verordnung über das von uns beauftragte Abrechnungszentrum in Rechnung gestellt.
Privatpatient:innen erhalten zu Beginn der Therapie einen Behandlungsvertrag, in dem die Kosten gemäß dem für Privatpatient:innen geltenden Satz aufgeführt sind. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach Abschluss der Verordnung über das beauftragte Abrechnungszentrum.
In welcher Häufigkeit und Dauer finden Therapieeinheiten statt?
Eine logopädische Behandlung erfolgt in den meisten Fällen als Einzeltherapie mit 45 Minuten pro Einheit, kann aber auch als Gruppentherapie durchgeführt werden. Selten kann der Arzt auch 30- oder 60-minütige Einheiten verordnen. Üblicherweise umfasst eine Verordnung 10 Therapieeinheiten, in der Erwachsenentherapie können es auch 20 Termine sein.
Die Häufigkeit richtet sich nach der ärztlichen Verordnung. In den meisten Fällen findet sie ein- bis dreimal pro Woche statt, kann aber individuell variieren. Je nach Störungsbild sind weitere Verordnungen möglich, bis das Therapieziel erreicht ist oder eine Pause vorgesehen wird.
Ab welchem Alter ist Logopädie möglich?
Logopädische Therapie ist grundsätzlich ab dem Säuglingsalter möglich. Schon bei frühkindlichen Auffälligkeiten in der Sprache, beim Schlucken oder bei der Stimme können wir unterstützen. Je früher mögliche Schwierigkeiten erkannt und behandelt werden, desto besser lassen sich Entwicklungsprozesse begleiten.
